ift-Richtlinie EI-06/1 „Vandalismushemmende Bauelemente und Einrichtungen"

- Artikel-Nr.: 767093-DL
- Herausgeber: ift Rosenheim
- ISBN-Nummer: 978-3-86791-493-2
ift-Richtlinie EI-06/1 „Vandalismushemmende Bauelemente und Einrichtungen – Anforderungen und Prüfverfahren“
Bezüglich der Einbruchhemmung besteht seit Jahren ein Schutzbedürfnis von Bauherren und Mietern. Dem hat national wie auch europäisch die Normung Rechnung getragen und es gibt anerkannte nationale (DIN 18103, DIN/TS 18194) bzw. europäische Normen (EN 1627 – 1630); um Bauprodukte wie Fenster, Fassaden, Türen und Tore hinsichtlich ihrer Schutzniveaus zu bewerten.
Bei den Szenarien, die diesen Regelwerken zugrunde liegen, wird davon ausgegangen, dass Einbrecher vorzugsweise unerkannt, unter Zeitdruck und eher leise vorgehen.
Die Prüfszenarien dieser Normen lassen das Vorgehen gewalttätiger Gruppen, wie es zum Beispiel am Rande (eigentlich friedlicher) Demonstrationen oder bei sportlichen Großveranstaltungen zu beobachten ist, außen vor. Insofern sind die Klassen aus der Einbruchnorm für diesen Einsatzbereich nicht geeignet und damit auch nicht anwendbar.
Diese Tätergruppen agieren wie „Vandalen“ aus der Masse heraus, ohne Angst beobachtet, gefilmt oder belangt zu werden und agieren auch trotz Polizeipräsenz mit massiver Gewalt. Dabei sind (bislang) keine technisch anspruchsvollen Techniken wie Aufsperrversuche an Türschlössern zu beobachten. Vielmehr werden Bauelemente wie Fenster und Türen mit Gegenständen aus dem öffentlichen Raum (Stangen, Pflastersteine, Gullideckel, Absperrungen etc.) und mit erheblicher Gewalt (hoher Krafteinsatz) attackiert – häufig auch durch mehrere Täter gleichzeitig.
Dabei geht es den Tätern nicht nur um bloße Zerstörung (Buswartestellen/Werbeträger), sondern auch darum
- durch die zerstörten Bauteile ein Eindringen in die Gebäude zu ermöglichen
(Besetzung/Beschädigung/Plünderung) - durch die zerstörten Bauteile hindurch weitergehende Gebäudeschäden z.B. durch Brandstiftung mit Brandsätzen zu verursachen
In dieser Richtlinie werden deshalb Prüfverfahren beschrieben, die eine Bewertung von Bauelemente (beispielsweise Türen, Tore, Vorhangfassaden sowie Fenster und Festverglasungen) hinsichtlich ihrer Widerstandsfähigkeit gegen solche Angriffe zu ermöglichen.
Die Prüfverfahren können auch für die Prüfung anderer Produkte eingesetzt werden, wobei jeweils eigene Bewertungskriterien gemäß dem Sinn dieser Richtlinie festzulegen sind.
Thema: | Montage, Sicherheitstechnik |
Sprache: | Deutsch |
Produkte: | Fenster, Türen + Tore |