Die vorliegende ift-Richtlinie legt zusätzliche Prüfverfahren und Anforderungen für die Überprüfung der Gebrauchstauglichkeit von Kunststofffenstern und Kunststofftüren fest, die bestehende Regeln der entsprechenden Produktnorm (EN 14351-1:2006+A1:2010) ergänzen. Der direkte Anwendungsbereich der ift-Richtlinie FE-13/1 erstreckt sich auf alle Öffnungsarten von Fenstern mit Beschlägen im Anwendungsbereich von EN 13126-8. Ausgenommen sind deshalb folgende Öffnungsarten: • Falt-,
• Hebeschiebe- und Hebeschiebe-Kipp-,
• Horizontal-/Vertikalschiebe-,
• Parallelausstell-,
• Parallelschiebekipp-,
• Senkklapp-,
• Wende-/Schwing-Fenster bzw. Türen.
Die nicht im direkten Anwendungsbereich dieser Richtlinie liegenden Öffnungsarten können durch Übertragungen der Ergebnisse der Dreh-/Dreh-Kippfenster abgedeckt werden, sofern die bei den einzelnen Prüfverfahren (Pkt. 4.1 bis Pkt. 4.4) beschriebenen ergänzenden Anforderungen erfüllt werden.