ift-Richtlinie FE-18/1 Fenster mit Öffnungsbegrenzung
- Artikel-Nr.: 767075-DL
- Herausgeber: ift Rosenheim
- ISBN-Nummer: 978-3-86791-475-8
Anforderungsstufen und deren Nachweis
Öffnungsbegrenzer werden als Komfortbauteile angeboten, sind aber in der Anwendung häufig mit einer Schutzfunktion verbunden. Die Schutzfunktion reicht dabei von der Begrenzung des Öffnungswegs, der Vermeidung des Anpralls an angrenzende Bauteile bis hin zur Absturzsicherung. Das Bauteil allein erfüllt hierbei nicht die Anforderungen an die Schutzfunktion, sondern ist nur ein Baustein zur Erlangung der Schutzziele. Deshalb stellt sich die Frage, welche Anforderungen an die kompletten Bauelemente und deren Befestigung in unterschiedlichen Anwendungen gestellt werden müssen. Eine Einsatzempfehlung für Öffnungsbegrenzer ohne Berücksichtigung der Schutzziele wird den Anforderungen des Marktes nicht gerecht. Diese Richtlinie definiert Anforderungsstufen für Fenster mit Öffnungsbegrenzung und legt fest, welche Prüfungen und Nachweise unter Berücksichtigung der zu erwartenden Beanspruchungen erforderlich sind.
Anwendungsbereich
Diese Richtlinie
- bezieht sich auf öffenbare Fenster nach Produktnorm EN 14351-1 [27] und umfasst Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster mit Öffnungsbegrenzung, Beschlag, Verglasung oder opaker Füllung und sonstiger für die Erfüllung des Schutzziels erforderlicher Baugruppen in der konkreten Anwendung/Einbausituation (im Baukörper oder integriert in Fassaden).
- trifft auch für Nachrüstprodukte zu, die für das Fenstersystem geeignet sind.
- deckt nur Öffnungsarten mit Rotationsbewegung ab (keine Schiebe-Funktion).
Anmerkung
Sonderfunktionen der Öffnungsbegrenzer wie z.B.
- Feststeller gegen unbeabsichtigtes Schließen/Zufallen der Fenster und
- Endlagendämpfung zur Absorption von Bewegungsenergie
sind zulässig, sofern sie der Erfüllung des Schutzziels des Systems nicht negativ entgegenstehen.
Hinweis
Die Anforderungen und Anwendungsregeln für öffenbare absturzsichernde Bauelemente beziehen sich auf das Deutsche Baurecht als Empfehlung für Bauherrn, Planer und Architekten zur Ergänzung eines Antrags auf vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) (Vergleiche [12]). Es sind die Hinweise der Informations-Schrift zu öffenbaren, absturzsichernden Bauelementen (ISAB) [11], herausgegeben von der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V. zu berücksichtigen. Weitere Informationen zu absturzsichernden Verglasungen sind in den VFF-Merkblättern V.01 [5] und V.05 [6] enthalten.
Thema: | Sicherheitstechnik |
Sprache: | Deutsch |
Produkte: | Fenster |