Die Zargen von Innentüren werden bis zu einer vom Hersteller festgelegten Gewichtsobergrenze des Türblatts mit Polyurethan-Ortschaum am Baukörper befestigt – meist werden keine zusätzlichen mechanischen Befestigungsmittel eingesetzt. Diese speziellen Produkte werden daher in dieser Richtlinie Zargenschäume genannt. Die Zargenschäume stellen somit eine tragende Klebung zwischen Zarge und Baukörper her. Die Richtlinie beschreibt das Prüfverfahren, mit dem die Gebrauchstauglichkeit der Polyurethan-Ortschäume als Zargenschaum nachgewiesen wird.